Führerschein Klasse B (Selbst­fahrer)

B §122 (Selbstfahrer)

Selbstausbildung (duale Ausbildung)

Die duale Ausbildung ermöglicht dem Kandidaten Fahrpraxis zu erwerben und gleichzeitig Kosten zu sparen. Die praktische Ausbildung wird zwischen Fahrschule und Begleiter geteilt. Sie können bereits 6 Monate vor Ihrem 18. Geburtstag mit der Ausbildung beginnen.

Duale Ausbildung

Die Ausbildung umfasst:

  • 32 Theorieeinheiten
  • 6 praktische Fahrlektionen (Fahrlehrer)
  • 1 theoretische Einweisung mit Begleiter
  • 1000 km mit Begleiter (eigenes KFZ)
  • 1 Beobachtungsfahrt (Begleiter und Fahrlehrer)
  • 5 praktische Fahrlektionen (Fahrlehrer)

Die praktische Prüfung findet mit dem Begleiter und eigenem KFZ statt – selbstverständlich helfen wir wenn es dem Begleiter nicht möglich sein sollte die Termine der praktischen Prüfung wahrzunehmen.

die Probezeit nach bestandener praktischen Prüfung beträgt 3 Jahre

Wir übernehmen sämtliche Behördenwege!

Preisanfrage

Was ist die Summe aus 8 und 3?